Informationen zum Bildungspaket

Sie haben unter Umständen (z.B. wenn Sie Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, bei Leistungen nach dem SGB II oder nach § 2 des AsylbLG) Anspruch auf Förderung des Nachhilfeunterrichts. Um Geld aus dem Bildungspaket zu erhalten, müssen sie einen Antrag bei der entsprechenden Behörde, d.h. im Jobcenter, Landratsamt bzw. bei der Stadtverwaltung stellen. Einige Kommunen haben die Antragsformulare auch zum Download ins Internet gestellt.

Wichtig: Sie benötigen die schriftliche Bestätigung der Notwendigkeit der Nachhilfe durch den zuständigen Fachlehrer oder die Klassenleitung. Diese Bestätigung reichen Sie zusammen mit dem Antragsformular bei der zuständigen Behörde ein.

Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen entsprechenden Bescheid zu. Nach Erhalt dieses Bescheides können Sie eigenständig ein Nachhilfeinstitut auswählen. Dieses Institut rechnet dann direkt mit der Behörde ab, sie brauchen sich nicht mehr um die Überweisung der für die Nachhilfe anfallenden Kosten zu kümmern.

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